Einstellungsvoraussetzungen AVD
Zur Ausbildung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen kann zugelassen werden, wer
- 1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
- 2. in charakterlicher, geistiger, körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist,
- 3. mindestens
- a. einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
- b. eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt sowie
i. eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
ii. eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweist und
- 4. zum Zeitpunkt der Einstellung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Für eine Einstellung in den Krankenpflegedienst (Laufbahn: Allgemeiner Vollzugsdienst) ist zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/ zum Pflegefachfrau/ Pflegefachmann (ehemals Gesundheits- und Krankenpfleger*in) erforderlich.