Der gesetzliche Auftrag zur Wiedereingliederung von Strafgefangenen ist nicht die alleinige Aufgabe des Strafvollzuges bzw. des Staates, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um diesem Aspekt Ausdruck zu verleihen, hat der Gesetzgeber die Einrichtung von Anstaltsbeiräten bereits im Strafvollzugsgesetz vom 16. März 1976 verbindlich vorgegeben.In § 105 StVollzG NRW wird die ehrenamtliche Aufgabe der Beiräte definiert:
„Die Mitglieder des Beirates wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung“.
Am 4. November 2022 hat die konstituierende Sitzung des neuen Anstaltsbeirats für die 18. Legislaturperiode mit der Amtsdauer von 2022 – 2027 stattgefunden. Die Beiratsmitglieder sind:
- Hilde Scheidt (Vorsitzende)
- Peter Tillmanns (stellv. Vorsitzender)
- Peter Krosch
- Astrid Vogelheim
- Bernd Krott
- Hans-Joachim Hoffmann
- Ralf Bruns