Einstellungsvoraussetzungen AVD

Zur Ausbildung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen kann zugelassen werden, wer

 

  1. 1.    die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
  2. 2.    in charakterlicher, geistiger, körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist,
  3. 3.    mindestens
    1. a.    einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
    2. b.    eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt sowie

                                          i.    eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder

                                         ii.    eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweist und

  1. 4.    zum Zeitpunkt der Einstellung das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 

Für eine Einstellung in den Krankenpflegedienst (Laufbahn: Allgemeiner Vollzugsdienst) ist zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/ zum Pflegefachfrau/ Pflegefachmann (ehemals Gesundheits- und Krankenpfleger*in) erforderlich.