Logo der evangelischen Seelsorge in der JVA Aachen
Evangelische Seelsorge
in der Justizvollzugsanstalt
Aachen
 
1. Wer wir sind

Pfarrer Ulrich Eichenberg
Tel. 0241 9173-147
E-Mail Ulrich.Eichenberg@jva-aachen.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Wir sind Evangelische Seelsorger an der Justizvollzugsanstalt Aachen. Auf der Basis eines Gestellungsvertrages zwischen der Evangelischen Kirche im Rheinland und dem Land Nordrhein-Westfalen verrichten wir unseren Dienst als Pfarrer der Evangelischen Kirche.

2. Für wen wir da sind

Als Evangelische Seelsorger richten wir uns in unserem Dienst
an Gefangene in allen Lebenslagen des Gefängnisalltags,
an Häftlinge, auch Haftentlassene, die durch ihre Inhaftierung, ihre Verurteilung, durch fortdauernde Haft oder Entlassung in eine Krise geraten;
an die Angehörigen der Inhaftierten, die als Partnerinnen, Kinder, Eltern oder Geschwister auf ihre Weise betroffen sind;
an Menschen, die im Gefängnis in direktem Umgang mit Gefangenen, in der Verwaltung oder Leitung Dienst tun;
an die Institution des Justizvollzugs (ihr Menschenbild, den Zusammenhang von Anspruch und Wirklichkeit, ihr Fortbildungsangebot, ihr Betriebsklima).
Nicht zuletzt richten wir uns an alle am Thema Justizvollzug Interessierten in Kirche, Schule und Gesellschaft.

3. Wem wir verpflichtet sind

Wir sind als evangelische Seelsorger an das Versprechen gebunden, das wir bei unserer Ordination abgegeben haben, nämlich unseren Dienst als Pfarrer „nach den Ordnungen unserer Kirche treu und gewissenhaft zur Ehre Gottes und zum besten der Gemeinde“ zu tun. Zugleich sind wir eingebunden in die Institution des Justizvollzugs, der detaillierten Gesetzen, Ordnungen und Verordnungen folgt.

4. Was wir tun

Die Arbeitsfelder, auf denen die Evangelische Gefängnisseelsorge tätig ist, sind weit gefächert. Entsprechend vielfältig sind die Anforderungen an unsere seelsorgliche Arbeit. Gemäß unserer Dienstanweisung und des Gestellungsvertrages versehen wir folgende Grundaufgaben:

a) Gottesdienst und Amtshandlungen

Wir halten in der Anstalt Gottesdienst, taufen und teilen das Abendmahl aus. Die Gottesdienstzeiten sind für den Bereich der Untersuchungshaft Samstag 10 Uhr, für den Bereich der Strafhaft und Sicherungsverwahrung Sonntag 10 Uhr.
Als Evangelische Seelsorger sagen wir in der Predigt etwas vom Willen Gottes und seinen Verheißungen weiter. In den Gebeten nehmen wir die Anstaltsgemeinde mit hinein in das Gespräch mit Gott. Wir orientieren uns an den Bekenntnissen der Evangelischen Kirche und an christlichen Werten. Wir grenzen Menschen mit anderer Konfession oder Religion nicht aus, sondern laden zum gemeinsamen Gebet ein.
Gemeinsam mit unseren katholischen Geschwistern tragen wir Sorge für den Gottesdienstraum der Justizvollzugsanstalt, seine Gestaltung und sein Erscheinungsbild, sowie für die zur Verfügung stehenden weiteren Räume der Gefängnisseelsorge.

b) Evangelische Unterweisung

Als Evangelische Seelsorger sind wir Ansprechpartner für Glaubensfragen. Wir regen zum Lesen der Bibel an und vertiefen in Einzelgesprächen und Gruppenarbeit das Verständnis davon, wie Menschen im Angesicht Gottes nach dem Vorbild Jesu Christi leben sollen und dürfen.

c) Seelsorge in Einzel- und Gruppengesprächen

Wir bemühen uns in Einzel- und Gruppengesprächen um die Gefangenen und Bediensteten, die uns anvertraut sind und die sich uns anvertrauen. Wir bieten uns als verlässliches, aufrichtiges und kritisches Gegenüber an. Wir hören unseren Gesprächspartnerinnen und –Partnern zu, lassen sie ihre Geschichten selbst entwickeln, sind bereit uns von den Erfahrungen des anderen menschlich bereichern zu lassen – konfrontieren das Gegenüber aber auch mit einer kritischen Verarbeitung des Wahrgenommenen. Wir richten unser Augenmerk insbesondere auf die Fragen um Schuld und Versöhnung. Wir urteilen und verurteilen nicht.
Wir suchen gemeinsam mit den Menschen, die sich uns anvertrauen nach einem Sinnzusammenhang des bisherigen Weges und nach Ressourcen für ein gelingendes Leben innerhalb und außerhalb der Mauern.

d) Das Beichtgeheimnis

Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer sind zur Verschwiegenheit über das verpflichtet, was ihnen in ihrer Funktion als Seelsorgerinnen und Seelsorger anvertraut wird. Häftlinge finden bei uns einen geschützten Raum, in dem sie die Wahrheit (und nicht die Version für Justizbehörden, Mithäftlinge etc.) über ihre Tat und ihre Schuld aussprechen dürfen. Nicht selten schauen sie damit ihrer Schuld erstmalig ins Gesicht. Der geschützte Raum des seelsorglichen Gesprächs ist für jeden Menschen unverzichtbar und unantastbar. Unter den Bedingungen der Haft bietet er den Inhaftierten die Chance, sich auf ein Vollzugsziel hin zu orientieren, das auf Versöhnung gerichtet ist.

e) Zwischen „drinnen“ und „draußen“

Als evangelische Gefängnisseelsorger stellen wir Verbindungen zwischen der Gefängnisgemeinde innerhalb und den Kirchengemeinden außerhalb der Mauern her. Jeder Kontakt mit Menschen von außerhalb verbessert die Chancen der Häftlinge auf Reintegration. Den Gemeinden ermöglicht es der Zugang zu Menschen „auf der Rückseite“ unserer Gesellschaft, dem Auftrag Jesu, für die Geringsten da zu sein, zu folgen.
Als evangelische Seelsorgerinnen und Seelsorger verstehen wir Kontakte zwischen drinnen und draußen als einen Beitrag dazu, den Justizvollzug und seine jeweilige Praxis im öffentlichen Bewusstsein präsent zu halten.

f) Dienst in der Kirche

Über unseren Dienst in der Justizvollzugsanstalt hinaus sind wir als Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer zur Mitarbeit an der Gestalt der Kirche verpflichtet. Insbesondere sind wir zur Teilnahme an den Pfarrkonventen und Synoden unseres Kirchenkreises sowie zur Teilnahme an den Gefängnisseelsorge-Konferenzen unserer Landeskirchen verpflichtet.

g) Ökumenische Zusammenarbeit

Unbeschadet ihres klar erkennbaren protestantischen Profils bemühen wir uns als evangelische Gefängnisseelsorger um ein geklärtes ökumenisches Miteinander. Dazu gehört eine klare, nach außen erkennbare Vereinbarung über die gemeinsam und getrennt versehenen Arbeitsfelder sowie gegenseitige Loyalität im Gespräch mit Häftlingen, Bediensteten und der Anstaltsleitung. Wir sind dankbar für ökumenische Aktivitäten wie Festgottesdienste, Gruppen in gemeinsamer Verantwortung, Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen etc. Wo dies in freundschaftlicher Atmosphäre gelingt, legt die Gefängnisseelsorge auf besondere Weise ein Zeugnis für die Verbundenheit der Christen im Geist Jesu ab.

h) Zusammenarbeit mit den Fachdiensten

Die Erfordernisse des Gefängnisalltags legen eine enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachdienste nahe. Wir nehmen an den Fachdienstkonferenzen teil. Wir sind ansprechbar für Beobachtungen der Fachdienste, die ein seelsorgliches Problem eines Inhaftierten anzeigen. Umgekehrt teilen wir, wo es nötig erscheint, Beobachtungen mit, die das Arbeitsfeld der Fachdienste betreffen, soweit dadurch das Beichtgeheimnis nicht berührt wird.

i) Fortbildung und Supervision

Die seelsorgliche Arbeit in der Justizvollzugsanstalt erfordert ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit für uns selbst und das Gegenüber. Regelmäßige Fortbildungen mit supervisorischem Charakter sind unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit.