Zu den Personalangelegenheiten gehören schwerpunktmäßig Verwaltungsaufgaben, die mit der Einstellung, Aus- und Fortbildung, Beurteilung, Beförderung, Höhergruppierung, Versetzung sowie der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen der Angestellten und Beamten unter besonderer Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes und anderer landesgesetzlicher Vorschriften zu tun haben.
Daneben wird hier für eine ordnungsgemäße Registratur allen Schriftgutes, d.h. Bearbeitung von Postein- und Postausgängen sowie der Sachaktenführung pp., gesorgt.