Sicherheit und Ordnung sind in einem Vollzug, der den Gefangenen befähigen soll, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne weitere Straftaten zu führen, nicht Selbstzweck, sondern schaffen die Voraussetzungen für eine entsprechende Behandlung. Insoweit ist zunächst das Verantwortungsbewusstsein des Gefangenen für ein geordnetes Zusammenleben zu wecken und zu fördern.
Im einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben:
- Überwachung von Sicherheit und Ordnung in der Anstalt.
- Aufstellung und Überwachung des Sicherheits- und Alarmplans, des Einsatzplans und der sonstigen Dienstanweisungen für den Bereich Sicherheit- und Ordnung.
- Lagebewältigung bei besonderen Sicherheitsstörungen.
- Ansprechpartner für das Aussteigerprogramm für Rechtsextremismus.
- Zeugenschutzangelegenheiten.
- Regelung und Überwachung des Einsatzes von Handsprechfunkgeräten, der Alarm- und Polizeinotrufanlage und der sonstigen technischen Sicherheitseinrichtungen.
- Ausrüstung und Gebrauch von Waffen und der sonst zugelassenen Hilfsmittel für die Anwendung unmittelbaren Zwanges.
- Aus- und Fortbildung der Bediensteten an Schusswaffen und in den Sicherungstechniken zur Gefahrenabwehr.
- Kontrolle extremistisch ausgerichteter Zeitschriften, Zeitungen und Datenträgern.
- Bearbeitung von Strafanzeigen beim Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten (z.B. Tätliche Auseinandersetzungen, Betäubungsmittelbesitz usw.).
- Zulassung von Gegenständen, die Gefangene im Haftraum besitzen dürfen.
- Prüfung von Arbeitseinsätzen der Gefangenen.
- Mitwirkung bei Lockerungsentscheidungen.
- Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden.
- Anhörung von Gefangenen im Rahmen von Disziplinarmaßnahmen.
- Verlegungen von Gefangenen.
- Bearbeitung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anordnung von besonderen und allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen.
- Beteiligung bei Bau- und Umbaumaßnahmen.
Da der Abteilung Sicherheit und Ordnung auch die Bau- und Liegenschaftsverwaltung zugeordnet ist, ist diese ebenfalls zuständig für die Durchführung von kleineren Bauunterhaltungsarbeiten, Schönheitsreparaturen, sowie für die Betreuung von technischen Anlagen, sofern diese von der Justizverwaltung beschafft worden sind. Da die Justizvollzugsanstalten des Landes NRW seit einigen Jahren „Mieter“ der Liegenschaften sind und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) „Vermieter“ der Justizvollzugsanstalten ist, arbeitet die Bau- und Liegenschaftsverwaltung Hand in Hand mit dem BLB, um die Funktionsfähigkeit der Anstalt (bautechnischer Art) zu gewährleisten.
Für die Durchführung kleinerer Bauunterhaltungsarbeiten sind der Bau- und Liegenschaftsverwaltung Werkbedienstete zugeordnet, die über eine technische Ausbildung im Fachbereich Elektro, Sanitär, usw. verfügen.
Da die Justizvollzugsanstalt über Miet- und Dienstwohnungen verfügt, ist die Bau-und Liegenschaftsverwaltung ebenfalls zuständig für den Abschluss von Mietverträgen mit den Bediensteten und der Berechnung der zu zahlenden Miete.