Inhaftierte Menschen sind von der allgemeinen Verschuldungs- und Überschuldungsproblematik überdurchschnittlich hoch betroffen. Diese Überschuldung stellt ein großes Wiedereingliederungshemmnis dar und bildet im Zusammenwirken mit anderen Ursachen einen erheblichen kriminogenen Faktor.
Von den Betroffenen allein kann diese Problematik oft nicht selbstständig bewältigt werden, und sie benötigen somit professionelle Beratung und Hilfe.
Diese Aufgabe wird vom Sozialdienst wahrgenommen.
Im Rahmen der Erstvollzugsplanerstellung und deren Fortschreibung, sowie der Empfehlung der Einweisungsanstalt Hagen wird auf Schuldenangelegenheiten eingegangen und festgehalten, ob Schuldnerberatung angezeigt bzw. gewünscht ist. Sofern der Gefangene an Schuldnerberatung interessiert ist oder anderweitige Gründe für eine Beratung vorliegen, wird diese Maßnahme als internes Angebot im Vollzugsplan aufgeführt.