Die für die Bekleidung und Ausstattung der Gefangenen erforderlichen Gegenstände werden auf Kosten des Landes NRW beschafft und bleiben Landeseigentum. Die Reinigung und Instandhaltung der anstaltseigenen Bekleidung sowie der sonstigen Wäsche wird von der Kammer überwacht. Die Wäsche wird regelmäßig in der justizeigenen Wäscherei gereinigt und gegen Frischwäsche ausgetauscht.
Darüber hinaus ist die Kammer für die Beschaffung und Lagerung der anstaltseigenen Bekleidung, der Ausstattungsgegenstände (Geschirr, Besteck etc.), sowie der Verbrauchsgüter (z.B. Reinigungsmittel, Hygieneartikel verantwortlich). Sie verwaltet diese Bestände und ist für die Ausgabe an die Inhaftierten, für die Erhaltung und Pflege der Gegenstände sowie für die ordnungsgemäße aktenmäßige Erfassung der Ausgabe an die Inhaftierten verantwortlich. Schließlich ist die Kammer der JVA Aachen für die Überwachung des Paketverkehrs zuständig. Wenn sie einem inhaftierten Angehörigen, Bekannten oder Lebenspartner ein Paket zusenden möchten, so informieren Sie sich bitte im Info-Bereich über die genauen Bedingungen.
In der JVA Aachen werden grundsätzlich drei Typen der Grundausstattung an die Inhaftierten ausgehändigt. Das Sortiment reicht dabei von Messer und Gabel bis hin zu Sportschuhen.