Wichtige Information für Besucher!
Ab dem 31.01.2022 ist der Zutritt zur Anstalt den Besuchspersonen nur gestattet, wenn ein Nachweis über eine Immunisierung oder ein Negativtestnachweis vorgelegt werden kann (3G).
Alle Besucher, die zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, haben während ihres Aufenthaltes in der Anstalt eine selbstmitgebrachte FFP2 Maske auch weiterhin ständig zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie unter "Besucher-Infos"