Hafthaus für Untersuchungsgefangene

Die bei dringendem Tatverdacht nur aufgrund eines von einem Richter erlassenen Haftbefehls zu vollziehende Untersuchungshaft soll gewährleisten, dass sich der Tatverdächtigte dem Verfahren nicht durch Flucht entzieht oder die Aufklärung des Tatvorwurfs durch die Beeinflussung von Zeugen oder die Beseitigung von Beweismitteln erschwert oder gar verhindert wird. Untersuchungshaft kann darüber hinaus angeordnet werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Tatverdächtige seine strafbaren Handlungen wiederholen oder fortsetzen wird. Durch die Untersuchungshaft soll neben dem Strafverfahren auch die eventuell folgende Strafvollstreckung gesichert werden.

Wissenswertes zur Untersuchungshaft