Haftraum

In der JVA Aachen, als Anstalt des geschlossenen Vollzuges, wird die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für ca. 500 Strafgefangene vollzogen. Aufgrund ihres hohen Sicherheitsstandards ist die JVA Aachen vorwiegend für zu längeren Freiheitsstrafen verurteilte Straftäter aus den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Aachen sowie denjenigen Strafgefangenen, die aus der zentralen Einweisungsanstalt (JVA Hagen) zugewiesen werden, zuständig.

Die Strafgefangenen sind in der JVA Aachen in den Hafthäusern 1 bis 4 untergebracht. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in einem Einzelhaftraum, in besonderen Fällen kommt auch die gemeinschaftliche Unterbringung mehrerer Strafgefangener in einem entsprechend großen Gemeinschaftshaftraum in Betracht. Etwa 24 Strafgefangene sind auf einer Haftabteilung zusammengefasst. Für diese ist ein Bediensteter des allgemeinen Vollzugsdienstes in der Regel fest zuständig.

Dieser arbeitet hinsichtlich Versorgung, Betreuung und Behandlung mit den Mitarbeitern der besonderen Fachdienste eng zusammen. Für geeignete Inhaftierte besteht die Möglichkeit auf offenen Abteilungen untergebracht zu werden. Hier gibt es für sorgfältig ausgewählte Inhaftierte erweiterte Freiräume z.B. hinsichtlich der Nutzung der Gemeinschafts- und Freizeiträume. Entsprechend motivierte und mitarbeitsbereite Strafgefangenen können zudem auf einer der drei intensiv betreuten Wohngruppen der Anstalt aufgenommen werden.