Hafthaus und Freistundenhof
In seiner Stellung als Strafgefangener unterliegt der Einzelne während des Vollzuges der Freiheitsstrafe zahlreichen Einschränkungen und Verpflichtungen. Hierzu zählen neben der, der Verurteilung innewohnenden, Beschränkung der persönlichen Freiheit, z.B. die Verpflichtung zum Tragen von Anstaltskleidung, die Verpflichtung zur Arbeit sowie die Überwachung des Post- und Besucherverkehrs. Gleichzeitig besteht für den einzelnen Strafgefangenen während der Zeit im Vollzug aber auch die Möglichkeit einen Schul- oder Ausbildungsabschluss zu erwerben, Maßnahmen der Schuldenregulierung, der Vorbereitung einer stationären Drogentherapie zu ergreifen sowie die weiteren Betreuungs- und Behandlungsangebote der Anstalt in Anspruch zu nehmen