Wappenzeichen NRW

Präambel

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,seit dem 20.02.2001 wurde im Rahmen von "Neuen Steuerungsinstrumenten" in unserer öffentlichen Verwaltung ein Behörden-Leitbild entwickelt. Zu Beginn des Jahres 2015 haben wir dieses Leitbild überarbeitet, da Anpassungen und Änderungen erforderlich waren. Das Leitbild ist uns Verpflichtung auf dem weiteren Weg. Es zeigt, wie wir miteinander umgehen, ebenso wie wir mit den uns anvertrauten Inhaftierten umgehen. In diesem Sinn formuliert es die Richtschnur unseres Handelns.  Es setzt einen bewusst hohen Anspruch, der noch nicht in allen Teilen und zu jedem Zeitpunkt der Realität entspricht. Wir werden neue Ideen aufgreifen, um das Leitbild fortzuentwickeln, nicht zuletzt durch geänderte gesetzliche Vorgaben.Wir alle sind gefordert, kontinuierlich und zielstrebig an seiner Verwirklichung zu arbeiten. Das "WIR – Gefühl" sowie eine teamorientierte Arbeitshaltung  stehen dabei im Vordergrund.Die in diesem Leitbild hinterlegten Grundsätze sind die Eckpfeiler für eine gemeinsam getragene öffentliche Verwaltung. Sie dienen uns allen als Orientierung auf dem Weg zur Erreichung der Ziele. Jeder von uns trägt dieses Bild überwiegend nach innen aber auch nach außen und festigt durch sein Verhalten das Ansehen und den Erfolg aller Bediensteten der JVA.

1. Handlungsauftrag

Wir arbeiten transparent und qualitätsbewusst, um eine bürgernahe Verwaltung zu ermöglichen.Wir nehmen regelmäßiges Coaching und Fortbildung als konsequentes Manual zur Befähigung von Mitarbeitern wahr.Wir stärken die Motivation der Bediensteten durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Supervision in allen Arbeitsbereichen sorgt für die persönliche Sicherheit und Arbeitszufriedenheit.Wir nehmen eine angemessene Unterbringung sowie die differenzierte Behandlung von Untersuchungs - und Strafgefangenen als feste Bestandteile unseres Handlungsauftrags wahr.Wir fördern die Fähigkeiten des Einzelnen und unterstützen ihn in allen Bereichen innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs. Hierzu zählt auch die Begleitung bei vollzuglichen Veränderungen, Entlassung, gesellschaftlicher Integration und Nachsorge.Wir arbeiten wirtschaftlich und optimieren effektiv unsere Arbeitsabläufe und Leistungsangebote, weil wir unsere Organisation kontinuierlich verbessern.

2. Kompetenzen des Personals

2.1. Fachliche und organisatorische KompetenzenWir berücksichtigen Sicherheitsinteressen und wir nutzen alle personellen Ressourcen. Wir gehen mit den finanziellen Ressourcen verantwortungsbewusst um.Wir orientieren uns an wissenschaftlichen, wirtschaftlichen sowie technologischen Standards und tragen zu deren Optimierung bei. Wir arbeiten bedarfsorientiert, entwickeln optimale Arbeitsabläufe und sind organisiert (Personalrat, Schwerbehindertenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte).

2.2. Persönliche KompetenzenWir sind leistungsbereit, übernehmen und tragen Verantwortung.Wir sind tolerant und offen für Neues, arbeiten effektiv und effizient.Wir sind motiviert, menschlich und verständnisvoll.Wir sind kritikfähig, bilden uns stetig fort und sind flexibel.Wir sind anpassungsfähig und authentisch.

2.3. Soziale KompetenzenWir erfüllen Aufgaben gemeinsam und sind verantwortlich für ein angenehmes Arbeitsklima.Wir pflegen einen respektvollen und freundlichen Umgang miteinander.Wir sind Vorbild, kooperativ,teamorientiert und fair.

3. Klientenbezogenes Vorgehen

Wir werden unserem gesetzlichen Auftrag gerecht, die Gefangenen darin zu unterstützen, künftig ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen.Wir behandeln jeden Gefangenen menschlich und berücksichtigen bei der Gestaltung des Vollzugs seine individuellen Bedürfnisse.Wir bieten dem Gefangenen durch unser Vorbild Orientierungshilfen, die ihn bei einer positiven Persönlichkeitsentwicklung unterstützen sollen.Wir begegnen dem Gefangenen als verlässliche Kontaktperson und achten auf die konsequente Einhaltung des vorgegebenen Regelsystems.Wir unterstützen Behandlungsmaßnahmen, durch die der Gefangene seine persönlichen, finanziellen und sozialen Schwierigkeiten möglichst eigenständig bewältigen kann.Wir stellen den Grundsatz des „Forderns und Förderns“ in den Mittelpunkt der Vollzugsplanungen.

4. Aufgaben und Kompetenzen der Anstaltsleitung

Sie lebt und praktiziert einen fairen und kooperativen Führungsstil. Sie trägt die Gesamtverantwortung der Anstalt und vertritt sie nach außen. Sie orientiert sich an den bestehenden Gesetzen und Verordnungen.Sie fördert positive Organisations- und Personalentwicklungsprozesse mit modernen Mitteln. Sie schafft eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung.Sie sorgt für eine optimale Nutzung der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen.Sie arbeitet eng mit den Personalvertretungen, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Sie schafft und fördert ein positives Arbeitsklima, das von gegenseitiger Toleranz, Offenheit und Wertschätzung geprägt ist.

5. Unsere Erwartungen

Wir erwarten gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung unserer Arbeit sowie die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen.Wir fördern eine verstärkte Vernetzung zwischen den einzelnen Fachbereichen innerhalb der Anstalt.Wir erweitern unsere Vernetzung zu externen Einrichtungen, um die Wiedereingliederung der Haftentlassenen zu ermöglichen.Wir stellen den Behandlungsauftrag in den Mittelpunkt unserer Arbeit.