Bediensteter am Schreibtisch

Mit dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens durch die Verurteilung vor Gericht und dem Antritt der Strafe in einer Anstalt des offenen oder geschlossenen Vollzuges erlangt der verurteilte Straftäter den Status des Strafgefangenen, er befindet sich in der so genannten Strafhaft.

Der Vollzug der Freiheitsstrafe ist seit dem 01.01.1977 im Strafvollzugsgesetz bundesweit einheitlich geregelt. Als Vollzugsziel benennt § 2 Strafvollzugsgesetz, dass der Gefangenen befähigt werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Neben diesem Ziel der Resozialisierung dient der Vollzug der Freiheitsstrafe auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Um diesen Zielen und Aufgaben gerecht zu werden, sind in der JVA Aachen Bedienstete verschiedenster Berufsgruppen mit der Betreuung und Behandlung der Strafgefangenen befasst.

Zu Erreichung der Ziele arbeiten wir, den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verpflichtet, eng mit den Einrichtungen des offenen Vollzuges, den Sozialtherapeutischen Anstalten, den Einrichtungen der Suchtberatung sowie der Bewährungs- und Straffälligenhilfe zusammen.

Lesen und sehen sie im Folgenden mehr über: