Um die gesetzlichen Aufgaben und Ziele zu erfüllen, sind in den Justizvollzugsanstalten Bedienstete verschiedener Fachrichtungen tätig.

Deren Einsatz ist für den Strafvollzug im Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) geregelt:

"Für jede Anstalt ist die erforderliche Anzahl von geeigneten und fachlich qualifizierten Bediensteten, insbesondere des medizinischen, pädagogischen, psychologischen und sozialen Dienstes, des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Verwaltungsdienstes, des Werkdienstes sowie der Seelsorge, vorzusehen." (96 Absatz 2 StVollzG NRW).

Für den Jugendstrafvollzug ist der Einsatz im Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (JStVollzG NRW) geregelt:

„Den Anstalten werden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in dem erforderlichen Umfang geeignete Bedienstete zur Verfügung gestellt.“ (§ 62 Absatz 2 Satz 1 JStVollzG NRW).

Daraus ergeben sich folgende Dienstbereiche für alle Vollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen:

Allgemeiner Vollzugsdienst

Der Allgemeine Vollzugsdienst ist die größte Berufsgruppe in den Justizvollzugsanstalten. Die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, sind im Schichtdienst tätig und kümmern sich rund um die Uhr um die Gefangenen. Sie sind zum Beispiel zuständig für:

  • Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung der Gefangenen.
  • Unterstützung der Fachdienste des Psychologischen Dienstes, des Ärztlichen Dienstes, des Pädagogischen Dienstes, des Sozialdienstes oder des Seelsorglichen Dienstes bei der Behandlung der Gefangenen.
  • Umsetzung eines vorgegebenen und ordnungsgemäßen Tagesablaufes. Durch die Art und Weise der Umsetzung üben die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes einen wesentlichen Einfluss auf die Gefangenen aus und bestimmen maßgeblich das Klima in den Justizvollzugsanstalten.
  • Betrieb und Bedienung der wirtschaftlichen und technischen Einrichtungen in den Justizvollzugsanstalten wie zum Beispiel Bekleidungskammer, Anstaltsküche, Fahrdienst, technische Sicherheitszentrale, Pforte, Waffenkammer.

Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen.

 

Zum Teil sind die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes bei entsprechender Qualifikation auch im Krankenpflegedienst der Justizvollzugsanstalten eingesetzt und unterstützen dort den Ärztlichen Dienst bei der gesundheitlichen Betreuung und Versorgung der Gefangenen.

Die Bediensteten des mittleren Vollzugsdienstes habe in der Justizvollzugsanstalt vielfältige Aufgaben. Diese erfordern Geschick und Einfühlungsvermögen.

Werfen Sie doch mal einen Blick auf die Tätigkeitfelder des allgemeinen Vollzugsdienst. Sie werden überrascht sein...

Einsatzbereiche für Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienst

Werkdienst

Die Beamtinnen und Beamten des Werkdienstes leiten als ausgebildete Handwerks- oder Industriemeisterinnen und -meister die Betriebe der Arbeitsverwaltung einer Justizvollzugsanstalt. Die Angehörigen dieser Laufbahn haben zum Beispiel folgende Aufgaben:

  • Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben gemäß § 1 und § 6 Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes NRW. Sie tragen zum Erreichen des Vollzugzieles (Resozialisierung) und zum Schutz der Allgemeinheit bei.
  • Leitung der Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen.
  • Anleitung der Gefangenen in den Betrieben.
  • Behandlung der Gefangenen im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit durch Förderung bzw. Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit.
  • Leitung von arbeitstherapeutischen Betrieben, in denen eine besondere Klientel an regelmäßige Arbeit herangeführt wird.
  • Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.
  • Durchführung einer arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung.
  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten.
  • Stellung der erforderlichen Konzessionsträger.

Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen.

Fachdienste

Die Betreuung, Behandlung und Erziehung der Gefangenen erfordern unterschiedlich qualifizierte Berufsgruppen. Neben dem Allgemeinen Vollzugsdienst werden für das Erreichen der Ziele des Vollzuges auch „Spezialisten" benötigt. Diese sind in den besonderen Fachdiensten organisiert. Fachdienste sind der Psychologische Dienst, der Sozialdienst, der Pädagogische Dienst, der Seelsorgliche Dienst, der Ärztliche Dienst und der Erziehungswissenschaftliche Dienst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Fachbereiche leisten u.a. Hilfestellungen bei Problemen der Gefangenen, ermöglichen Kontakte, führen Bildungsmaßnahmen durch, machen therapeutische Angebote und ermöglichen (medizinische) Behandlung. In enger Abstimmung mit den weiteren Bediensteten der Justizvollzugsanstalt verfolgen sie das Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Die Mitarbeiter der Fachdienste sind die Spezialisten im Vollzug. Bei Ihren Arbeiten werden sie von den Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes unterstützt. Informieren Sie sich genauer über die verschiedenen Fachbereiche.

Die verschiedenen Fachdienste im Detail

Verwaltungsdienst

Der Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten ist u. a. für organisatorische, administrative und vollzugsliche Abläufe verantwortlich.
Neben den unmittelbar die Gefangenen betreffenden Verwaltungsaufgaben ist er insbesondere für die Verwaltung des Personals, der Haushaltsmittel, der Arbeitsbetriebe sowie für die Sicherheit der Vollzugsanstalten zuständig.

Um all diese Aufgaben zu erfüllen, sind im Verwaltungsdienst der Justizvollzugsanstalten verschiedene Laufbahngruppen vertreten: Der Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Verwaltungsdienst), der Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst), und der Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst).

Die Angehörigen der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, sind zum Beispiel als Leiterin oder Leiter der Vollzugsgeschäftsstelle oder der Zahlstelle im Einsatz. Von Angehörigen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, werden die Leitungsfunktionen in der Arbeitsverwaltung, der Bauverwaltung, der Haushaltsabteilung oder der Abteilung Sicherheit und Ordnung wahrgenommen. Sie stellen auch die Verwaltungsleitung der Justizvollzugsanstalt.

Angehörige des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes und zweites Einstiegsamt, sind auch als Vollzugsabteilungsleiter/-innen tätig. Sie sind insoweit eigenverantwortlich zuständig für die Vollzugsgestaltung in einer ihnen zugewiesen Vollzugsabteilung und wirken damit aktiv am Erreichen der Vollzugsziele mit.

Die Anstaltsleitung gehört der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, an.

Neben den Beamtinnen und Beamten in den vorgenannten Laufbahnen sind in den verschiedenen Verwaltungsdienststellen der Justizvollzuganstalten regelmäßig auch Tarifbeschäftigte eingesetzt.

 
Organisation und modernes Management.

Die Justizvollzugsanstalt ist eine komplexe Einheit, die nur funktionieren kann, wenn in der Verwaltung alle Vorgänge nahtlos ineinander greifen.

 

Wer macht was in unserer Verwaltung